Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Fach, Sachgebiet
- Hochschule _Hochschulwesen allgemein Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
- Schule Schulwesen allgemein Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen
- Schule Schulwesen allgemein Schulrecht
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Allgemein bildende Schule, Fachhochschulreife, Schulabschluss, Verordnung,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/ |
Zusatzinformation |
https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Verordnungen/Verordnung_Fachhochschulreife__beginnend_2020_.pdf |
Zuletzt geändert am | 10.11.2020 |