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Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)

h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - b a y e r n . d e / C o n t e n t / D o c u m e n t / B a y Q u a l V / t r u eExterner Link

Verordnung über die Qualifikation zum Studium an staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen in Bayern. Abschnitt 1: Bestimmungen zur allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife, Abschnitt 2: Bestimmungen zum Studium an Kunsthochschulen, Abschnitt 3: Bestimmungen zur Fachhochschulreife. Abschnitt 4: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, Abschnitt 5: Nachweis der Eignung für Studiengänge mit besonderen qualitativen Anforderungen, Abschnitt 6: Qualifikation zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, Abscnitt 7: Qualifikation für ein Studium an staatlich anerkannten Hochschulen Abschnitt 8: Zuständigkeits-, Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Abitur, Fachhochschulreife, Hochschulrecht, Hochschulreife, Hochschulzulassung, Verordnung,

Bildungsbereich Hochschule
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bayerische Staatskanzlei
Erstellt am 20.01.2009
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/‌verordnungen.html
Zuletzt geändert am 18.06.2019

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