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Hochschulreife

Hochschulzugangsberechtigung, die durch einen Schulabschluss im Sekundarbereich II nach 12 bzw. 13 Jahrgangsstufen erworben wird. Siehe auch Allgemeine Hochschulreife , Fachgebundene Hochschulreife.

Quellenangabe der deutschsprachigen Definition Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Zuletzt geändert am 29.08.2006

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