Diplom
Das Diplom kann als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einerseits an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen erworben werden (insbesondere in den Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in den Natur- und Ingenieurwissenschaften), andererseits auch an Fachhochschulen (in allen Fachrichtungen, mit dem Zusatz Fachhochschule FH). Als berufsqualifizierender Abschluss des tertiären Bereichs kann das Diplom auch an Berufsakademien erworben werden (mit dem Zusatz Berufsakademie BA).
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |