Abiturprüfung
Prüfung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife. Sie wird in der Regel am Ende der gymnasialen Oberstufe abgelegt und umfasst vier Fächer, ggf. ergänzt durch ein fünftes Fach oder eine besondere Lernleistung. Die Prüfungskomponenten müssen drei unterschiedliche Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) abdecken.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 20.08.2010 |