Oberschulamt
Selbstständig bestehende Behörde der mittleren Ebene im Rahmen der Schulaufsicht des Kultus-ministeriums, deren Aufgaben jedoch in der Mehrzahl der Länder von der Schulabteilung der Bezirksregierung wahrgenommen werden.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 19.08.2010 |