Rechtsaufsicht
Staatliche Aufsicht über die Rechtmäßigkeit des Handelns öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, darunter Schulen und Hochschulen.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
---|---|
Zuletzt geändert am | 01.09.2006 |