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Überblick: Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring

h t t p s : / / w w w . k m k . o r g / t h e m e n / q u a l i t a e t s s i c h e r u n g - i n - s c h u l e n / b i l d u n g s m o n i t o r i n g . h t m lExterner Link

Die Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring sieht folgende Verfahren und Instrumente vor: 1. Teilnahme an internationalen Schulleistungsstudien (PIRLS/IGLU, TIMSSGrundschule, PISA). 2. Überprüfung bzw. Umsetzung von Bildungsstandards für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Allgemeine Hochschulreife. 3. Verfahren zur Qualitätssicherung auf Ebene der Schulen. 4. Gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern. Zukünftig soll jedoch ein stärkeres Gewicht darauf gelegt werden,
• Entwicklungen nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu erklären und dies mit Hinweisen zu verbinden, wie die festgestellten Probleme gelöst werden können,
• die stetig wachsende Anzahl von Forschungsergebnissen systematisch zu sichten, aufzubereiten und sowohl für die Bildungspolitik als auch für die Bildungspraxis bereitzustellen,
• zusätzliche Informationen für die Erklärung von Leistungsunterschieden zwischen den Ländern zur Verfügung zu stellen,
• Implementationsprozesse wissenschaftlich zu begleiten, um mit dem Wissen über Gelingensbedingungen diese erfolgreich gestalten zu können,
• steuerungsrelevantes Wissen auch tatsächlich für die Entwicklung des Bildungssystems und jeder Schule zu nutzen.

Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Bildungsmonitoring, Strategie, Bildungspolitik, Bildungssystem, Entwicklung, Empirische Forschung, Ergebnissicherung, Erklärung, Implementierung, Problemlösen, Anwendung, Leistungsmessung, Bildungsstandards, Qualitätssicherung, Bildungsbericht, Leistungsv,

Bildungsbereich Forschung / Wissenschaft
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Kultusministerkonferenz (KMK)
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Zuletzt geändert am 27.10.2016

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